Der Deutschlandfunk kommentiert am 29. April 2021 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das auf eine Klage junger Menschen gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz reagiert. Es bezieht sich dabei erstmals explizit auf § 20a des Grundgesetzes, der die Verantwortung und Schutzpflichten staat-lichen Handelns für künftige Generationen betrifft. Die Reaktionen der Medien auf das Urteil bemühen Superlative: „Paukenschlag“, „schallende Ohrfeige für die Politik“, „historische Entscheidung“ und „juristische Sensation“. Auch die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, die seit 20 Jahren für Generationengerechtigkeit kämpft, berichtet dazu.